Recht am eigenen Bild

Jeder Mensch hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und in welcher Form Bilder von ihm produziert und verbreitet werden. Dieses Recht am eigenen Bild ist gesetzlich festgeschrieben und wird nur eingeschränkt, wenn man eine Person des öffentlichen Lebens ist oder an öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt.