Der Moment, in dem eine fotografierende und eine fotografierte Person aufeinandertreffen, wird als fotografischer Akt bezeichnet. Diese soziale Begegnung ist im Fotojournalismus Voraussetzung für das Entstehen eines fotografischen Bildes.
Der Moment, in dem eine fotografierende und eine fotografierte Person aufeinandertreffen, wird als fotografischer Akt bezeichnet. Diese soziale Begegnung ist im Fotojournalismus Voraussetzung für das Entstehen eines fotografischen Bildes.