Beiwerk

Im Fotojournalismus spielt der Begriff Beiwerk vor allem im Bereich des Persönlichkeitsrechts und des Rechts am eigenen Bild eine große Rolle. So dürfen Bilder in denen Personen etwa neben Landschaft und Gebäuden nur Beiwerk darstellen, ohne die Erlaubnis der Abgebildeten verwendet werden.