Bildkritik 4 „Zeit Online“ vom 16. Februar 2020

Bei der Frage, ob journalistische Artikel adäquat bebildert sind, spielt neben der passenden Bildauswahl auch die Bildunterschrift eine entscheidende Rolle. Wie schnell inhaltlich falsche Bezüge entstehen können zeigt ein Beispiel von Zeit Online zum israelisch-palästinensischen Konflikt.

Screenshot Zeit Online vom 16. Februar 2010

Am 16. Februar veröffentlichte Zeit Online einen Artikel unter dem Titel „Israel reagiert mit Gegenangriff auf Raketenbeschuss der Hamas“. Aufhänger des Textes waren Luftschläge der israelischen Armee in der Nacht vorher, bei denen Ziele der militanten Hamas getroffen wurden. Im weiteren Text, der vor allem aus Material der Agentur dpa besteht, geht es darüber hinaus vor allem um Hacker-Angriffe auf die Handys von Soldaten der israelischen Armee. Bebildert wurde der Artikel mit einer Aufnahme des Reuters-Fotografen Ibraheem Abu Mustafa. Sie zeigt einen in Mann in leichter Untersicht, der unter blauem Himmel an verbogenen Metallteilen vorbeiläuft.

Den Kontext, in dem die gezeigte Fotografie zu lesen ist, bilden die Überschrift, der Teaser sowie der erste Absatz des Textes. Dieser suggeriert, dass das Foto direkt nach den Luftschlägen aufgenommen wurde. Gestützt wird dies durch die Bildunterschrift, die wortgleich aus dem zweiten Satz des Textes besteht: „Unter anderem sei ein militärischer Stützpunkt der islamistischen Hamas im Zentrum des Streifens getroffen worden, teilte ein Armeesprecher mit“. Hier entsteht darüber hinaus der Eindruck, auf dem Bild seien eben diese Ziele der Hamas zu sehen. Die direkte Beziehung der Fotografie mit dem Artikelinhalt, die durch die Kontextualisierung für die Betrachtenden hergestellt wird, ist jedoch falsch. Eine Recherche des Bildes in der Datenbank der Nachrichtenagentur Reuters fördert zu Tage, dass das Bild nicht in Bezug zu den im Artikel genannten Luftschlägen steht, da es bereits zwei Wochen vorher aufgenommen wurde. Welchen Ort das Bild zeigt, wann die Luftschläge erfolgten und wer der Mann ist, lässt sich aus den spärlichen Informationen von Reuters nicht entnehmen. Als Bildinformation gibt es in der Datenbank nur einen Satz: „A Palestinian man walks as he inspects the site of an Israeli air strike in the southern Gaza Strip“. Drei weitere Bilder des Fotografen in der Datenbank vom gleichen Tag mit dem gleichen Thema geben diesbezüglich auch nicht mehr Informationen her.

Screenshot Reuters

Fazit: Hat die Redaktion das (häufig auftretende) Problem, kein Foto vom aktuellen Ereignis parat zu haben, kann natürlich auch ein Symbolfoto verwendet werden. Jedoch hätte das Bild klar als solches gekennzeichnet werden müssen – zumindest wenn man den Richtlinien des Deutschen Presserates folgt. In Richtlinie 2.2 des Pressekodex heißt es dazu: „Kann eine Illustration, insbesondere eine Fotografie, beim flüchtigen Lesen als dokumentarische Abbildung aufgefasst werden, obwohl es sich um ein Symbolfoto handelt, so ist eine entsprechende Klarstellung geboten.“ Eine andere Möglichkeit wäre gewesen, in der Bildunterschrift eine klare Kontextualisierung des Bildes und eine Bezugnahme auf den Inhalt des Artikels vorzunehmen. Beides hat Zeit Online hier versäumt.

Zuerst veröffentlicht am 23. März 2020 beim medienpolitischen Magazin von ver.di „Menschen Machen Medien„.